Langfristig wirkende Mittel für die Stiftungsarbeit
Zustiftung ist eine Zuwendung in den Vermögensstock einer bereits bestehenden Stiftung, wie zum Beispiel der GLS Zukunftsstiftung Entwicklung. Zustiftungen können auch in Form von Erbeinsetzungen und Vermächtnissen in einem Testament erfolgen.
Grundsätzlich gilt für alle Zuwendungen in den Vermögensstock, dass das Kapital zu erhalten ist. Die Erträge aus der Mittelanlage stehen somit langfristig für die Arbeit der GLS Zukunftsstiftung Entwicklung zur Verfügung.
Jede Zuwendung ins Stiftungsvermögen der GLS Zukunftsstiftung Entwicklung ist steuerlich absetzbar. Jährlich können bis zu 20 Prozent der Jahreseinkünfte steuerlich als Spenden geltend gemacht werden. Übersteigen Ihre Spenden in einem Jahr diesen Betrag, so wird der Spendenabzug ins nächste Steuerjahr vorgetragen.
Bei der Zustiftung ist darüber hinaus ein Sonderabzug gemäß § 10 b EStG möglich. Ein allgemeines Merkblatt zur steuerlichen Behandlung von Spenden können Sie hier downloaden.